Im Fall der vor drei Jahren in Detmold getöteten 92-jährigen Rentnerin bleibt das Urteil bestehen. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsanträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Das Landgericht Detmold hatte den Mann aus Moldawien vor etwa einem Jahr wegen Raubes mit Todesfolge zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwaltschaft war das zu wenig. Sie wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Auch die Verteidigung ging in Revision. Der BGH fand im Urteil aber keine Rechtsfehler. Der Täter hatte die alte Frau in deren Wohnung überfallen, sie niedergeschlagen und ihr Geld gestohlen. Das Opfer starb kurz nach dem Überfall. Zielfahnder des Bundeskriminalamtes spürten den Täter einige Zeit nach dem Überfall im russischen Sankt Petersburg auf.