Zwei 18 und 22 Jahre alte Jesiden sind vor dem Mindener Verwaltungsgericht mit ihrer Bitte um ein Bleiberecht gescheitert. Die Stadt Detmold hatte ihnen das verwehrt. Sie seien nicht integriert und könnten keine Arbeitsstelle nachweisen. Das Gericht bedauerte, die Klage abweisen zu müssen. Rechtlich bliebe keine Wahl. Die Stadt Detmold hätte aber einen größeren Ermessensspielraum nutzen und den beiden für ein halbes Jahr ein Bleiberecht einräumen können.