Geflügel darf in Lippe in diesem Herbst im Freien gehalten werden. Wie uns eine Sprecherin des Kreisveterinäramtes im Radio Lippe-Interview bestätigte, ist unser Kreis nicht als Risikogebiet für Vogelgrippe eingestuft worden.
Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat für ganz OWL die Freilandhaltung gestattet. Im vergangenen Jahr galt beispielsweise im lippischen Norden noch die Stallpflicht. Die Befreiung davon ist allerdings an Bedingungen geknüpft, heißt es vom Veterinäramt. Alle Tiere müssen zur Freilandhaltung angemeldet werden, außerdem darf unter anderem draußen nicht gefüttert werden – und Regenwasser darf nicht zum Tränken benutzt werden. Frank Schröder, Radio Lippe.