Zwei Detmolder müssen aufgrund erschwindelter Kurzarbeiter-Unterstützung Strafen zahlen. Das Detmolder Amtsgericht hat die beiden Unternehmer zu 6.000, beziehungsweise 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Angeklagt waren sie unter anderem wegen Betrugs, außerdem soll einer der Beiden Mitarbeiter unter Druck gesetzt haben. Die Verurteilten haben bei der Agentur für Arbeit für vier Beschäftigte die Auszahlung von Kurzarbeitergeld beantragt, obwohl diese weiterhin in Vollzeit tätig waren. Zusätzlich hat einer der beiden Angeklagten die Arbeitnehmer gezwungen, die Lenk- und Ruhezeiten zu überschreiten. Dazu gab er ihnen die Karten anderer Fahrer.