Zurzeit werden in Lemgo die Lohnsteuerkarten fürs kommende Jahr zugestellt. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Empfängern, einen genauen Blick darauf zu werfen.
Die Bürger sollten die Angaben auf der Karte genau überprüfen. Falsche Einträge können bis zum 30. Dezember im Bürgerbüro geändert werden. Es gibt aber auch Einträge, die nur das Finanzamt vornehmen kann: Beispielsweise der Kinderfreibetrag für Kinder über 18 Jahre, die noch in der Ausbildung sind. Außerdem kann nur das Finanzamt die Steuerklasse II für Alleinerziehende eintragen. Alle, die im kommenden Jahr keine Lohnsteuerkarte mehr brauchen, werden um Rückgabe gebeten.
Matthias Lehmann, Radio Lippe.