Größere Unternehmen in Lippe bekommen in diesen Tagen Post von der Arbeitsagentur. Sie müssen bis Ende März die schwerbehinderten Beschäftigten in ihren Firmen melden.
Von der Meldepflicht sind Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern betroffen. Unternehmen, die erst im vergangenen Jahr diese Grenze bei der Mitarbeiterzahl überschritten haben, müssen selbst bei der Arbeitsagentur die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten melden. Eine Verlängerung der Meldepflicht über den 31. März hinaus ist nicht möglich. Dazu gibt es diese Serviceseite im Internet:
www.rehadat.de/elan