Oskar Gröning wird vorerst nicht im Detmolder Auschwitz-Prozess aussagen. Das Gericht hat die geforderte Vernehmung des als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannten ehemaligen SS-Mannes heute abgelehnt.
Gröning war im vergangenen Jahr in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt hat der Vorsitzenden Richterin in Detmold mitgeteilt, dass sein Mandant die Aussage in Detmold aus diesem Grund verweigern würde. Am zehnten Prozesstag im Auschwitz-Prozess hat erneut ein Historiker ausgesagt. Seine Kernaussage: Die Wachmänner wussten was in dem Vernichtungslager vor sich geht und sie hätten das Lager jederzeit verlassen können. Allerdings nur durch eine freiwillige Meldung für den Kampf an der Front. Der Prozess gegen einen 94-jährigen Lagenser geht am Montag weiter.