Das Urteil gegen den Giftmischer von Schloß Holte-Stukenbrock ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Mannes haben schon angekündigt, das Urteil anzufechten. Der 57-Jährige bekam die Höchststrafe: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Seine Verteidiger forderten ein mildes Urteil, das neun Jahre Haft nicht übersteigt. Dass er einen Kollegen, der heute im Wachkoma liegt, mit Quecksilber vergiftet haben soll, ist nach Auffassung der Verteidiger nicht bewiesen worden. Die Richter sahen das anders. Sie sind sich sogar sicher, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Warum er akribisch mit Gift experimentiert und die Brote seiner Kollegen vergiftet hat, wird wohl ungeklärt bleiben, denn der Mann schwieg bis zuletzt. Ein Psychologe sprach von der These, er habe wie ein Wissenschaftler mit Versuchstieren experimentiert. Ein Gutachter hatte gemutmaßt, es könne ein Zusammenhang bestehen zwischen den Taten und der Down-Syndrom-Erkrankung des Kindes des Täters.