Ein Hartz-IV Empfänger hat am Detmolder Sozialgericht einen Sieg erzielt. Der Mann wollte die Kosten für eine mehr als 500 Euro teure Brille genehmigt bekommen.
Denn der Mann ist durch seine Diabetes-Erkrankung stark sehbehindert. Deshalb benötigt er eine relativ teure Gleitsichtbrille. Die zuständige Hartz-IV-Behörde lehnte die Kostenübernahme ab und argumentierte, der Kläger könne auch mit drei verschiedenen weitaus günstigeren Brillen zurecht kommen. Das Gericht entschied aber, dass der ständige Wechsel der Brillen nicht zumutbar ist und berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.