Im Kreis Lippe wird die Änderung des Asylrechts hinsichtlich der vermehrten Sachleistungen noch nicht umgesetzt. Diese sollen anstatt des bisher üblichen Taschengeldes an Asylsuchende verteilt werden. Auf Radio Lippe-Nachfrage erklärte ein Sprecher der Bezirksregierung, dass sie bisher noch keine Anweisung durch das Land erhalten haben, wie und wann sie diese Änderung im Asylrecht konkret umsetzen sollen. Momentan räume das Gesetz noch eine „Gestaltungsfreiheit“ ein. Solange wir keine konkreten Anweisungen vom Land bekommen, machen wir erstmal so weiter wie bisher, erklärte der Sprecher. Sprich: es wird an dem Taschengeld für Flüchtlinge in Landeseinrichtungen festgehalten.