Der im Nachhinein unnötige Großeinsatz in Horn-Bad Meinberg Schmedissen Anfang vergangenen Jahres bleibt juristisch folgenlos. Das Amtsgericht Detmold hat das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Angeklagt war ein Mann, der nach einem Streit zwischen seinen Brüdern die Polizei gerufen hatte. Dabei hatte er angegeben, dass einer seiner Brüder möglicherweise Waffen und Sprengstoff im Haus haben könnte. Daraufhin riegelte die Polizei Schmedissen weiträumig ab. Gefahr bestand aber nicht. Im Verfahren um falsche Verdächtigung kam nun heraus, dass der Anrufer durchaus Grund zur Besorgnis hatte, auch wenn die später gefundenen Gegenstände keine Gefahr darstellten.