Dem Baubeginn der Autobahn 33 bei Bielefeld steht vorerst nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Anwohnern gegen den Bau der Trasse abgelehnt.
Damit kann der erste Spatenstich des Projekts wie geplant heute Nachmittag über die Bühne gehen. Den Eilantrag lehnten die Richter ab, weil sie weder dringenden Handlungsbedarf noch unmittelbare Folgen erkennen konnte, hieß es. Trotzdem werde in der Hauptsache noch über die Verfassungsbeschwerde entschieden, ein Termin stehe aber noch nicht fest. Die Anwohner behaupten unter anderem, dass die Entlastungswirkung der A 33 wesentlich geringer sei, als prognostiziert.