Die Westfälische Landeskirche und die Gewerkschaft ver.di stehen sich weiter unversöhnlich gegenüber. Ein Gerichtstermin über ein Streikrecht in diakonischen Einrichtungen brachte gestern in Bielefeld keine Einigung.
Beide Seiten beharrten auf ihren Standpunkten, informierte die Gewerkschaft. Das Urteil des Bielefelder Arbeitsgerichts soll nun am 3. März fallen. Man sehe der Entscheidung gelassen entgegen, ließ ein Kirchensprecher wissen. Ver.di hatte die Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld im September aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Streiks sind nach Auffassung der Kirche nicht erlaubt. Ver.di will tarifliche Anpassungen durchsetzen.