Die Auflagen für die Investoren des geplanten Einkaufszentrums „West-Carré“ in Lage werden immer strenger. So müssen Teile des Geländes mit entsprechenden Wänden gegen zu viel Lärm abgeschirmt werden.
„Einhausung“ heißt das im Verwaltungsdeutsch. Es betrifft die Fahrspur zum geplanten Schnellrestaurant und den Anlieferbereich für den Supermarkt. Außerdem sollen Schranken ungehinderte Zufahrten verhindern. Ein vom Verwaltungsgericht Minden gefordertes Schallgutachten nennt diese Maßnahmen, damit das Projekt sich realisieren lässt. Ein Nachbar hatte wegen zu erwartenden Lärms gegen das „West-Carré“ geklagt.