In Augustdorf legt es die Politik auf ein Prüfverfahren an. Die Mehrheit im Gemeinderat hat sich für eine Katzenkastrationspflicht ausgesprochen. Die wäre aber nicht rechtens. Mehrere Gutachten ergaben, dass in Augustdorf keine Gefahr von streunenden Katzen ausgeht – ohne konkrete Gefahr darf die Gemeinde keine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einführen. Der Ratsentschluss ist damit nicht rechtmäßig, der Bürgermeister muss ihn von Gesetzes wegen beanstanden. Damit landet die Angelegenheit nach der Sommerpause erneut im Rat. Entscheidet dieser wieder für die Kastrationspflicht, muss die Kommunalaufsicht entscheiden.