Ein Prozess um Etikettenschwindel in Detmold ist jetzt gegen die Zahlung einer Geldstrafe eingestellt worden. Das angeklagte Ehepaar muss zusammen 3.000 Euro zahlen. Die Horn–Bad Meinberger hatten im Internet ohne Berechtigung die Marke TÜV verwendet. Sie hatten auf ihrer Internetseite den Verkauf von medizinisch-psychologischen Gutachten angeboten. Damit, so das Amtsgericht, sei der Eindruck erweckt worden, als könne man die MPU-Untersuchung TÜV-geprüft bei dem Ehepaar kaufen. Das TÜV-Zeichen müssen sie jetzt von ihrer Internetseite entfernen. Sollten sie sich in diesem Zusammenhang noch einmal falsch verhalten, müssen sie eine Strafe von 5.000 Euro zahlen.