Der Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Waschstraßenunfall ist am Detmolder Landgericht mit einem Vergleich geendet. Bei dem Unfall in Lemgo war ein Auto führerlos vom Förderband der Waschstraße gerollt und hatte einen anderen Wagen beschädigt.
An einem Stromkasten kam das frisch gewaschene Auto zum Stehen. Die Fahrerin hatte sich beim Versuch, ihren Wagen zu stoppen, verletzt und verklagte den Betreiber auf die Zahlung von 10.000 Euro. Die Frau hatte wegen ihrer Platzangst den Wagen einem Angestellten zum Waschen übergeben. Laut Betreiber hatte dieser die Klägerin aber darauf hingewiesen, dass das Auto nach Ende der Wäsche los rollen könnte. Das Landgericht sah dafür keinen Beweis. Der Betreiber übernimmt nun die Reparaturkosten und zahlt 500 Euro Schmerzensgeld.