In Augustdorf wird es auch in den kommenden Jahren keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen geben. Das hat die Politik beschlossen. Seit Juli gilt in Augustdorf der sogenannte Windenergieerlass. Dieser regelt, in welchen Bereichen Windkraftanlagen geplant werden können. Große Flächen des Gemeindegebiets sind aber ausgewiesene Tabuzonen. Dazu gehören die Siedlungsbereiche und das Vogelschutzgebiet. Sonderregelungen gibt es außerdem für das Militärgelände. Darum hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt jetzt beschlossen, dass in Augustdorf keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisbar sind.