Eine Zahnärztin aus dem Raum Bielefeld hat im Botox-Prozess vor dem Verwaltungsgericht Münster verloren. Sie hatte das Nervengift in ihrer Praxis gespritzt. Mit dem Urteil darf Sie das aber ab sofort nicht mehr. Zur Begründung sagte der Richter: „Man kann sich trefflich darüber streiten, ob Lippen aufgespritzt werden können. Aber alles, was noch weiter vom Mund entfernt ist, fällt eindeutig in die Zuständigkeit von Heilpraktikern oder Allgemeinärzten.“ Der Richter zweifelte nicht an der individuellen Fähigkeit der Zahnärztin. Doch die Gesetzeslage sei eindeutig. Gesetze könnten zwar dem Zeitgeist angepasst werden, dies sei aber Aufgabe der Politik und nicht der Justiz. Die Zahnärztin kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.