Das Mindener Verwaltungsgericht muss sich heute mit drei offenbar zu stark beschnittenen Eichen beschäftigen. Ein Detmolder Grundstücksbesitzer hatte gegen eine von der Stadt verlangte Ausgleichszahlung geklagt. 1.500 Euro sollte der Kläger zahlen, weil er drei Eichen auf seinem Grundstück nach Ansicht der Stadt zu stark beschnitten hatte. Die Stadt beruft sich bei ihrer Einschätzung auf die Baumschutzsatzung, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts im Radio Lippe-Interview. Der Kläger sieht das anders. Er meint, dass er nur notwendige Schnitte an vertrockneten und abgestorbenen Stellen der Bäume vorgenommen hat.