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Anwaltsrobe_Gericht

Wehren gegen Fakenews - Urteil gegen Facebook

Anwaltsrobe auf einem Kleiderbügel

29. Januar 2024

  • Renate Künast gewinnt Rechtsstreit gegen Facebook-Betreiber Meta

  • Strafbare Inhalte müssen nun nicht mehr von den Betroffenen einzeln gemeldet, sondern von den Plattformen gesucht und entfernt werden

  • Betroffene von Gewalt im Netz können sich direkt an Plattformen wie HateAid wenden, um Unterstützung zu erhalten

„Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, weil es die Verantwortung anerkennt und die Rechte der Betroffenen von Hass und Gewalt auf den Plattformen ernst nimmt.”

– Silke Mülherr, HateAid

Der Fall, um den es geht

2010 - in der ARD-Talkshow „Beckmann“ sind neben der Grünen-Po-litikerin Renate Künast der damalige SPD-Politiker Thilo Sarrazin und Unionsmitglied Aygül Özkan zu Gast. Sarrazin, der damals durch seine harsche Kritik an der Migrationspolitik bekannt wurde, spricht seine Gesprächspartnerin Özkan regelmäßig mit falschem Namen an. Künast korrigiert ihn und sagt: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher sich ihren Namen mal merken.“ Wenig später taucht im Internet ein Bild auf. Es zeigt das Gesicht Künasts und daneben das Zitat allerdings in folgender, den Inhalt komplett verfälschender Form: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen.“

Der lange Kampf

In der Folge wehrt sich Renate Künast gegen Bild und Zitat. Zunächst veröffentlicht sie dazu ein Statement auf Facebook, in dem sie das Zi-tat richtigstellt. Dennoch verbreitet sich das Bild in verschiedenen Variationen auf Social-Media. Künast meldet den Post beim Facebook-Konzern „Meta“, aber es passiert wieder wenig. Sie entschließt sich, juristisch gegen Meta vorzugehen, um das falsche Zitat entfernen zu lassen. In erster (Facebook ging in Berufung) und zweiter Instanz gewinnt sie. Meta wird durch das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt vom 25.01.2024 verpflichtet, das Falschzitat selbstständig in allen Varianten zu finden und zu entfernen. Renate Künast: „Das Urteil vom OLG Frankfurt setzt mit der Beseitigungspflicht von Meta einen Meilenstein für das Persönlichkeitsrecht. Ich freue mich sehr.“

Ein historisches Urteil

Das Urteil ist ein großer Schritt für Betroffene von Hate-Speech und Fake-News im Internet. Mussten sie bisher jeden einzelnen Post inklusive URL zur Anzeige bringen, sieht das Urteil nun vor, dass die Plattformen für das Entfernen rechtswidriger Inhalte zuständig sind. Bei dem juristischen Streit mit Meta wurde Renate Künast von der Plattform HateAid unterstützt. HaiAid setzt sich gegen Hass im Netz ein und „will die digitale Welt für alle zu einem positiven Ort machen“. Josephine Ballon ist HateAid-Geschäftsführerin und betont die besondere Bedeutung des Urteils: „Das Gericht setzt so neue Standards für den Schutz Betroffener und verpflichtet die Plattformen mehr zu tun, um unsere Gesellschaft und Demokratie vor systematischer Desinformation durch Verleumdungskampagnen zu schützen.“

HateAid: Die erste Anlaufstelle gegen Hass im Netz

Es ist nicht der erste Prozess dieser Art, den HateAid unterstützt hat. Die Plattform setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 2018 gegen Hass, Mobbing und Fake-News im Netz ein. HateAid will demokratische Grundwerte im Internet festigen, um ein Internet zu schaffen, in dem jeder seine Meinung frei und ohne Angst vor Hass äußern kann. Dafür organisiert HateAid Kampagnen zur Aufklärung und informiert über die Rechtslagen. Außerdem ist die Plattform Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt. Über die Website gibt es ganz unkompliziert Hilfe in Form von Beratung, Unterstützung und juristischer Begleitung in An-spruch nehmen, wenn sie selbst unter Gewalt im Netz leiden. Die Devise der HateAid-Betroffenen-Beratung: „Du bist nicht allein“.

Was können wir tun, wenn wir zum Opfer werden?

Hass im Netz kann jeden treffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns nicht die Schuld geben, wenn wir davon betroffen sind. Sollten wir Opfer von u.a. beleidigenden Posts oder Fake-News sein, gilt es diese zunächst zu dokumentieren und anschließend rechtswidrige Inhalte zur Anzeige bringen. Neben HateAid gibt es mehrere Anlaufstellen, an die wir uns wenden können. Die Landesanstalt für Medien NRW bietet beispielsweise eine unkomplizierte Möglichkeit, strafbare Inhalte zu melden. Online können wir dort unsere Beschwerde einreichen. Und die EU-Plattform Klicksafe hat für Betroffene und Opfer von Gewalt im Netz einen vielschichtigen und komplexen Online-Bereich zum Thema Hatespeech zusammengestellt. Integriert ist darin auch eine lange Liste von Initiativen und Organisationen, die bei der Bekämpfung von Hass im Internet helfen können.


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Eine Person die eine Computertastertur mit Maus bedient


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